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Ingenieurbüro Robert Hornickel Fleischereitechnik
Am Bahnhof 6
98574 Schmalkalden
OT Wernshausen
Deutschland

Telefon: +49 (3 68 48) 8 24 00
Fax: +49 (3 68 48) 3 08 46
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 

1. Grundsätzliches

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers / Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Bestellungen führen mit Bestätigung durch den Auftragnehmer zum Vertrag.
Erstellen wir ein Angebot, ist dieses freibleibend, Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Die Bindefrist für unsere Angebote beträgt 40 Kalendertage.

Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Leistungsverzeichnisse verpflichten den Auftragnehmer nicht zur Überprüfung der Richtigkeit der vorgeschlagenen Funktionslösungen der Vollständigkeit und der Kontrolle.

3. Liefer- und Leistungszeit

Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Leistungsfristen setzt voraus, daß der Auftraggeber / Besteller seinen Vertragspflichten / Mitwirkungspflichten nachkommt.

Nachweisbare Bau- bzw. Montagebehinderungen führen auch dann zu dementsprechender Verlängerung der Liefer- und Leistungszeit, wenn sie nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich angezeigt wurde. Eintretende Mehrkosten hat der Auftraggeber/ Besteller zu erstatten.

Die bei Liefer-/ Leistungsverzug zu setzende Nachfrist beträgt mindestens 18 Werktage.

Liefer- und Leistungsverzug von seiten des Auftragnehmers aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich ob sie bei uns, einem Vor- oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von max. 10 Tagen hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferschwierigkeiten unsererseits berechtigen den Besteller / Auftraggeber nur zum Rücktritt des Vertrages von dem noch nicht erfüllten Teil nach Setzung einer angemessenen Frist zur Lieferungs- / Leistungs- erfüllung, nicht aber zu Schadenersatz.

Teillieferungen behalten wir uns jederzeit vor.

4. Versand und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, ab unserem Lager Breitungen.

Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers oder des Lagers einer unserer Zulieferfirmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn dem Besteller die Ware als versandfertig gemeldet, von diesem jedoch nicht abgerufen wird. Eventuelle Transportschäden oder Fehlmeldungen sind vom Käufer vor Annahme der Ware auf dem Lieferschein zu vermerken und sich vom Frachtführer quittieren zu lassen bzw. nach Annahme entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen und Fristen schriftlich anzuzeigen. Nicht quittierte Beschädigungen oder Fehlmeldungen, auch bei Annahme unter Vorbehalt, werden vom Verkäufer bzw. Versicherung nicht anerkannt.

Bei Leistungen geht die Gefahr unabhängig von der Abnahme mit Ausführung der Leistung auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer hat nur den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller noch offenstehenden Forderungen aus sonstigen Lieferungen / Leistungen innerhalb der Geschäftsverbindung unser uneingeschränktes Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum der Sicherung unserer Saldoforderung.

Veräußerung, Vermietung und Verpfändung durch den Besteller / Auftraggeber sind unzulässig.

Das Eigentum erstreckt sich auf die durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Gehen die Vorbehaltswaren in den neuen Erzeugnissen unter bzw. werden untrennbare Bestandteile, so tritt der Auftraggeber / Besteller hiermit bereits in diesem Wertumfang Forderungen bzw. Mieteigentumsanteile an den Auftragnehmer ab.

6. Preise

Die Bindefrist der Vertragspreise gilt nur für einen Realisierungszeitraum von 3 Monaten ab Vertragsbestätigung.

Treten bei längeren Realisierungszeiten nachweislich Kostenerhöhungen beim Auftragnehmer auf, sind diese vom Auftraggeber/ Besteller in nachgewiesener Höhe zu erstatten.

Die Preise verstehen sich ohne Nebenkosten (Energie, zusätzliche Montagehilfsmittel, Schaffung Baufreiheit usw.). Diese sind vom Auftraggeber / Besteller zu tragen.

Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe hinzu.

7. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, rein netto (ohne Abzug) fällig, falls nicht anderes schriftlich vereinbart ist.

Nach Ablauf des Zahlungsziels befindet sich der Käufer / Besteller in Zahlungsverzug. Von da ab sind wir berechtigt unsere Lieferung / Leistung einzustellen und Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, soweit der Lieferer / Auftragnehmer nicht einen höheren Verzugsschaden bzw. der Besteller /  Auftraggeber einen niedrigeren nachweist.

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Aufrechnungsrechte bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller /  Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Der Besteller / Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung Zahlungen ausschließlich an uns zu leisten. Die Gültigkeit kann unter www.bff-online.de abgefragt werden.

Werden dem Lieferer / Auftragnehmer Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers / Auftraggebers bekannt, kann dieser vom Besteller / Auftraggeber nachträglich Sicherheit für die zu erbringende Lieferung / Leistung verlangen und bis dahin die Lieferung / Leistung ohne Rechtsfolgen einstellen. Wird die Sicherheitsleistung vom Besteller / Auftraggeber endgültig abgelehnt, geht der Lieferer/  Auftragnehmer von Nichterfüllung des Vertrages aus und ist zur vollen Vergütungsforderung berechtigt.

Tritt der Besteller zurück oder kündigt er den Vertrag, ohne dass wir dies zu vertreten haben, ist uns eine pauschale Vergütung für vergeblich getätigte Aufwendungen in Höhe von 25 % der vereinbarten Zahlungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen. Nimmt der Besteller die Ware trotz erneuter Aufforderung und Nachfrist nicht ab, schuldet er uns eine Schadenspauschale in gleicher Höhe.

8. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist der Lieferung beträgt 6 Monate ab Lieferung, für Leistungen 2 Jahre ab Abnahme, bei Abnahmeverzug ab Datum der Fertigmeldung.

Offensichtliche Mängel bei Leistungen sind dem Auftragnehmer in unverändertem Zustand zur Besichtigung bereitzuhalten.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.

Mehrfache Nachbesserung ist zulässig.

Selbstvornahme der Mängelbeseitigung steht dem Besteller / Auftraggeber nur zu, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Der Besteller / Auftraggeber kann nur dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz Fristsetzung weder nachgebessert noch Ersatzleistung/-lieferung geleistet haben oder wenn dem Kunden eine Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung nicht zumutbar ist.

Schlagen Nachbesserungen bzw. Ersatzleistungen fehl, entscheidet der Auftragnehmer über Minderung oder Wandlung.

Unwesentliche, zumutbare Material- bzw. ausführungsbedingte Abweichungen in Form, Farbe und Muster bleiben vorbehalten.

Der Auftragnehmer haftet nicht für natürliche Abnutzung / Verschleiß oder dann, wenn der Auftraggeber / Besteller eigene Veränderungen / Ausbesserungen vorgenommen hat bzw. außerdem nicht für Angaben / Aufmaß des Auftraggebers / Bestellers sowie von diesem bereitgestellte Materialien.

Soweit sich nachstehend nicht anders ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.

Werden Erzeugnisse zum Einbau in Räume geliefert, so haften wir nicht für die Folgen des mangelhaften Zustandes dieser Räume, soweit diese nicht in unseren Leistungsumfang enthalten sind.

Zur Nachprüfung des Zustandes sind wir nicht verpflichtet.

9. Datensicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 abs. 1, S. 1 BDSG) zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

10. Sonstiges

Pläne, Projekte, Kataloge und Angebote des Lieferes / Auftragnehmers dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Kommt es nicht zum Vertrag, hat der Lieferer / Auftragnehmer einen Rückgabeanspruch.

Erfolgt keine Rückgabe, besteht Vergütungsanspruch.

Soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Regelungen enthalten, gelten die einschlägigen Bestimmungen der "Verdingungsordung für Bauleistungen" (VOB/B), die dem Besteller / Auftraggeber bei Bedarf ausgehändigt wird.

Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Soweit in den unwirksamen Klausen ein wirksamer angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrechterhalten bleiben.

Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Breitungen.

Gerichtstand ist das Amtsgericht Schmalkalden.


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